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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON

ALFA-Gebäudeservice GmbH


§ 1
Art und Umfang der Leistungen

Die Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung im Angebot/Auftrag vereinbart und durchgeführt. Für die Abwicklung des Auftrages gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Auftragsänderungen oder Erweiterungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Arbeitskämpfen an der Erbringung der ihm übertragenen Leistungen gehindert sein, so wird der Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von der Erbringung der ihm übertragenen Leistungen befreit. Dem Auftraggeber stehen in diesem Falle keine Schadensersatzansprüche zu.


§ 2
Abnahme der Leistungen

Die durchgeführten Arbeiten sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten begründete Mängelrügen erhebt.

Werden vom Auftraggeber begründete Mängelrügen erhoben, so ist der Auftragnehmer zu kostenlosen Nachbesserungen verpflichtet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Die Rechte des Auftraggebers sind auf Nachbesserung oder „Ersatzlieferung“ beschränkt. Wandlung oder Minderung kann der Auftraggeber nicht verlangen. Nur bei Fehl-schlagen der Nachbesserung darf der Auftraggeber Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Höhe nach ist die Haftung auf die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Versicherungen und deren Deckungssummen beschränkt.


§ 3
Aufmaß

Die der Abrechnung zugrundeliegenden Massen sind gemäß den Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Die festgestellten Massen gelten als anerkannt bei Unterschrift des Arbeitsnachweises, ansonsten gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen der jeweils neuesten Fassung.


§ 4
Preise

Die in dem Angebot/Auftrag festgelegten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer sind für die Parteien bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt verbindlich. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Werden die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, so erfolgt eine Neuberechnung der Preise auf der Basis der dann gültigen tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.


§ 5
Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Der Einbehalt von Sicherheitsbeiträgen entfällt. Bei Nichteinhaltung der Termine gerät der Auftragnehmer ohne weitere Nachricht automatisch in Verzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme über dem jeweils gültigen Basissatz zu berechnen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.


§ 6
Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Haftungsausschlüsse und Haftungserleichterungen für den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Lieferung beziehungsweise Leistung des Auftragnehmers gegen uns geltend machen.


§ 7
Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen der Parteien ist Schwerin, soweit die Vertragspartner Kaufleute sind; im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Gerichtsstandregelung.


§ 8
Allgemeines

Soweit allgemeine Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.


§ 9
Datenspeicherung

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Daten aus den Vertragsbeziehungen, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden.


§ 10
Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung

Die ALFA - Gebäudeservice GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Schwerin, Rechtsabteilung, verhandelt werden.


§ 11
Kündigung/Rücktritt/höhere Gewalt

Der Vertrag kann von uns jederzeit – auch ohne Einhaltung einer Frist – gekündigt werden. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch Ereignisse wie zum Beispiel Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Unfälle, kriegerische Ereignisse, Absatzstockungen, behördliche Eingriffe, höhere Gewalt und dergleichen die Verwendung der bestellten Ware/Dienstleistung unmöglich oder wirtschaftlich erheblich erschwert ist. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts können wir einen für uns kostenfreien Aufschub der Lieferzeit von bis zu zwölf Monaten verlangen. Für den AN beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Nach dem Ende des Vertrages sind alle dem AN übergebenen Unterlagen, Schlüssel, Arbeitsmaterialien et cetera unverzüglich an uns zurückzugeben. Wir sind zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
(a) gegen den AN ein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder
(b) bei Leistungseinstellung oder Leistungsverzug des AN, sofern dieser seinen vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt oder
(c) der AN gegen Arbeits-, Steuerrecht oder sozialversicherungsrechtliche Vorschriften wie zum Beispiel MiLoG, ArbEntG oder ähnliche Gesetze verstößt.
(d) wenn der Zeitplan (§ 13.5 (a)) oder eine durch uns gesetzte Frist zur Beendigung oder Minimierung eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen und international anerkannte Standards zum Schutz der Umwelt und zur Achtung der Menschenrechte erfolglos abgelaufen ist und uns aufgrund der Schwere des Verstoßes die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann.
(e) Nichteinhaltung der Absprache. Die Nichteinhaltung stellt eine Verletzung der vertraglichen Vereinbarung dar. Wir behalten uns das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Schaden zu kompensieren. Dies kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umfassen.